Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung spätestens bis 8:30 Uhr am ersten Tag des Fehlens entschuldigen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
Für schriftliche Entschuldigungen kann gerne das Entschuldigungsformular verwendet werden, das im Download-Bereich zur Verfügung steht. Spätestens am dritten Krankheitstag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (per Mail oder in Papierform).