Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung spätestens bis 8.30 Uhr am ersten Tag des Fehlens entschuldigen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Spätestens am dritten Krankheitstag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (per App, Mail oder in Papierform).